Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz

Auf der Grundlage eines mit Ihrem Reiseveranstalter Opernreiseführer e.K. abgeschlossenen Gruppenversicherungs-Vertrages gewähren die Versicherer der DFV Deutsche Familienversicherung AG und weitere beteiligte Versicherer den Reiseteilnehmern als versicherte Personen Versicherungsschutz. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die möglichen Versicherungsleistungen und -sparten bieten. Bitte beachten Sie, dass diese Information die wesentlichen Inhalte beschreibt, die jedoch nicht abschließend sind. Die von Ihrem Reiseveranstalter angebotenen Leistungen/ Produkte mit den Inhalten, Ausschlüssen und Obliegenheiten ergeben sich aus der Ausschreibung des Reiseveranstalters (Katalog) und sind für die namentlich genannten Personen auf Ihrer Reisebestätigung/Rechnung dokumentiert. Grundlage sind die ausführlichen Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler für die DFV Deutsche Familienversicherung AG und weitere beteiligte Versicherer (VB MDT 2016-D).

1. Um welche Vertragsart handelt es sich?
Bei den verschiedenen Sparten der Reiseversicherungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG und weitere beteiligte Versicherer handelt es sich um Reiseversicherungsschutz ohne Selbstbehalt für jeweils eine Reise. 
Welcher Versicherungsschutz ist enthalten? Welchen Umfang hat der Versicherungsschutz?
a) Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (Teil A)
Wenn Sie von Ihrer Reise aus versichertem Grund, z.B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, zurücktreten müssen, werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die Mehrkosten des verspäteten Reiseantritts erstattet. Versicherungsschutz besteht bei Unfällen während Ihrer versicherten Reise, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen.

2. Was ist bei der Buchung des Versicherungsschutzes und Zahlung der Prämie zu beachten?
Der Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 24 Tage vor Reiseantritt, bei Buchungen innerhalb von 24 Tagen vor Reisebeginn spätestens innerhalb 3 Werktagen nach Reisebuchung, erlangt werden. Eine spätere Buchung des Versicherungsschutzes ist nicht mehr möglich. Der Preis für den Versicherungsschutz ist bei Buchung und gegen Aushändigung der Reisebestätigung/ Rechnung zu zahlen. Der Versicherungsschutz tritt nur dann in Kraft, wenn die Zahlung vor Reiseantritt/ Versicherungsbeginn geleistet wurde.

3. Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz bzw. der Versicherungsvertrag?
Beginn des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit erfolgter Zahlung; in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung frühestens mit Buchung der Reise. Ende des Versicherungsschutzes: Der Versicherungsschutz endet automatisch in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit Antritt der Reise. Der Versicherungsvertrag beginnt grundsätzlich mit erfolgter Zahlung und Erstellung des Versicherungsnachweises/der Reisebestätigung sowie Übergabe der Versicherungsbestätigung und endet automatisch mit der Beendigung der versicherten Reise.

4. Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bzw. nur begrenzt versichert?
Wir können Ihnen nicht Versicherungsschutz für alle denkbaren Fälle bieten, denn sonst wäre der Preis unangemessen hoch. Im Folgenden sind einige Ausschlüsse aufgezählt, die allerdings nicht abschließend sind:
• Es besteht generell kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall durch Vorsatz herbeigeführt wurde. Nicht versichert sind z.B. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie psychische Erkrankungen.
• Nicht versichert in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sind z.B. Erkrankungen, die nicht unerwartet sind oder eine Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit.

5. Welche Pflichten bestehen für Sie bei Buchung und Eintritt des Versicherungsfalls?
• In der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ist die versicherte Person verpflichtet die Buchung unverzüglich zu stornieren, sich somit schadenmindernd zu verhalten. Eine erhoffte Besserung ist in diesem Fall nicht versichert, so dass die Versicherungsleistung gekürzt werden kann. Sind Sie unsicher, ob Sie die geplante Reise vielleicht trotz eingetretenen Versicherungsfalls, z.B. unerwartete schwere Erkrankung, doch noch antreten können, bieten wir Ihnen den kostenlosen
Storno-Informations-Service an. Eine unverzügliche Information über den eingetretenen Versicherungsfall mit Angaben der relevanten Daten ist zur Inanspruchnahme dieses Service erforderlich. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte Ihrer Versicherungsbestätigung.

Generell ist der Schaden unverzüglich anzuzeigen. Es sind alle Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich sind und durch geeignete Nachweise zu belegen (z.B. Arztattest, Sterbeurkunde, etc.). Werden die Pflichten, die sich aus den kompletten Versicherungsbedingungen ergeben vorsätzlich verletzt, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Eine grob fahrlässige Verletzung dieser Pflichten berechtigt den Versicherer zu einer Kürzung der Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens der versicherten Person.

6. Was haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten?
Die Ausübung der Rechte im Versicherungsfall steht den versicherten Personen direkt zu und kann durch diese geltend gemacht werden. Fragen und Schadenmeldungen richten Sie bitte an die von der DFV Deutsche Familienversicherung AG und weiteren beteiligten Versicherern bevollmächtigte:

MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler
Daimlerstr. 1 K, 63303 Dreieich
Tel.: +49 (0) 6103 70649-150, Fax: +49 (0) 6103 70649-201
E-Mail: leistung@mdt24.de; Internet: www.mdt24.de/schadenmeldung

Im Versicherungsfall benötigt MDT grundsätzlich folgende Unterlagen:
• Buchungsbestätigung/Rechnung des Reiseveranstalters oder der gebuchten Reise
• Versicherungsnachweis/Buchungsbestätigung der Versicherung
• Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrages die Bankverbindung des Empfängers
• Die ausgefüllte Schadenanzeige mit den Angaben zum Versicherungsfall
• Sämtliche zur Ermittlung der Schadenhöhe notwendigen Unterlagen im Original
Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers, der versicherten Person und des Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Reisevermittler sind zur Entgegennahme nicht bevollmächtigt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

7. Werden Ihre Daten gespeichert?
Im Versicherungsfall werden Daten gespeichert und ggf. an die in Frage kommenden Verbände der Versicherungswirtschaft und die betreffenden Rückversicherer sowie an Ärzte und Hilfsorganisationen übermittelt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglichen Beziehung erforderlich ist. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Datenübermittlung bleiben unberührt. Die Anschriften der jeweiligen Datenempfänger werden auf Wunsch übermittelt.

8. Wer ist der führende Versicherer beim angebotenen Reiseschutz?
Versicherer für alle Reiseversicherungen ist die DFV Deutsche Familienversicherung AG und weitere beteiligte Versicherer:

DFV Deutsche Familienversicherung AG
Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main
Vorstand: Dr. Stefan M. Knoll (Vorsitzender), Georg Jüngling, Frank Zimmermann (Generalbevollmächtigter)
Aufsichtsrat: Dr. Hans-Werner Rhein (Vorsitzender)
Handelsregister-Nr.: HRB 78012, Amtsgericht Frankfurt, USt.-ID-Nr.: DE 251616774
Aufsichtsbehörde bei Beschwerden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.

Gerichtsstand: Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der versicherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers anhängig gemacht werden. Verlegt die versicherte Person nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des führenden Versicherers zuständig.

Ladungsfähige Anschrift für alle Reiseversicherungen: DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main.